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Das Vorstellungsgespräch vorbereiten

Bereiten Sie sich gezielt vor: Studieren Sie Website, Inserat und aktuelle Neuigkeiten des Betriebs, damit Sie zeigen können, dass Sie sich mit dem Unternehmen befasst haben. Überlegen Sie sich Antworten auf die Klassiker – Stärken, Schwächen, Wechselgrund, Lohnvorstellung – und je zwei konkrete Beispiele aus Ihrem Berufsalltag, die Ihre Kompetenzen belegen. Wer Geschichten statt blosser Behauptungen liefert, bleibt im Gedächtnis und wirkt deutlich glaubwürdiger.

Bereiten Sie eigene Fragen vor: zu Team, Einarbeitung, Erwartungen in den ersten Monaten oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Gute Fragen zeigen Interesse und helfen Ihnen zu prüfen, ob der Betrieb wirklich passt – ein Gespräch ist keine Einbahnstrasse. Klären Sie Anreise und Zeitbedarf vorab, planen Sie Reserve ein und erscheinen Sie fünf bis zehn Minuten früher. Wählen Sie Kleidung, die zur Branche passt: gepflegt, aber nicht verkleidet.

Zur Lohnfrage gehen Sie mit einer begründeten Bandbreite ins Gespräch, gestützt auf branchenübliche Ansätze und Ihre Erfahrung. Notieren Sie sich nach dem Termin die wichtigsten Punkte und offene Fragen. Ein kurzes Dankesmail am selben oder folgenden Tag ist in der Schweiz nicht zwingend, wird aber positiv aufgenommen und hält Ihren Namen präsent. Erhalten Sie eine Absage, fragen Sie nach den Gründen – ehrliches Feedback macht die nächste Bewerbung stärker.

Arbeitsvertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben

Unterschreiben Sie keinen Arbeitsvertrag ungelesen. Prüfen Sie zuerst die Kernpunkte: Funktion und Aufgaben, Arbeitsort, Pensum, Lohn inklusive Anzahl Monatslöhne und allfälliger Zulagen, Ferienanspruch sowie Beginn des Arbeitsverhältnisses. Achten Sie darauf, dass mündliche Zusagen aus dem Gespräch – etwa zu Homeoffice oder Weiterbildung – auch tatsächlich im Vertrag stehen. Was nicht schriftlich festgehalten ist, lässt sich später nur schwer einfordern und führt oft zu Enttäuschungen.

Ein genauer Blick gilt der Probezeit: Nach Art. 335b OR gilt der erste Monat als Probezeit; vertraglich darf sie auf maximal drei Monate verlängert werden. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden. Prüfen Sie auch Bestimmungen zu Überstunden, Konkurrenzverbot und Spesen. Verweist der Vertrag auf ein Personalreglement oder einen Gesamtarbeitsvertrag, lassen Sie sich diese Dokumente vor der Unterschrift aushändigen.

Nach der Probezeit gelten die Kündigungsfristen von Art. 335c OR: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate im zweiten bis neunten, danach drei Monate – jeweils auf Ende Monat, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Abweichungen sind möglich, müssen aber für beide Seiten gleich lang sein. Bei Unklarheiten lohnt sich der Gang zur Gewerkschaft, zum Berufsverband oder zu einer Rechtsberatung – besser vor der Unterschrift als im Streitfall danach.

Die Stellensuche richtig aufsetzen

Bevor Sie wahllos Bewerbungen verschicken, definieren Sie Ihr Suchprofil: Welche Tätigkeiten wollen Sie ausüben, welches Pensum passt zu Ihrem Leben, wie weit darf der Arbeitsweg sein? Mit der PLZ-Umkreissuche grenzen Sie die Resultate auf Ihre Region ein und sehen nur Stellen, die tatsächlich erreichbar sind. Wer Beruf, Pensum und Radius bewusst wählt, findet schneller passende Inserate und verzettelt sich nicht in aussichtslosen Bewerbungen ohne echte Perspektive.

Richten Sie ein Suchabo ein: Sie erhalten automatisch eine Meldung, sobald ein neues Inserat Ihren Kriterien entspricht. Das verschafft Ihnen einen entscheidenden Zeitvorteil, denn viele Stellen werden innert weniger Tage besetzt. Kombinieren Sie mehrere Abos – etwa ein enges für den Wunschberuf und ein breiteres für verwandte Tätigkeiten. So verpassen Sie nichts und entdecken auch Chancen, an die Sie zunächst gar nicht gedacht haben.

Behandeln Sie die Stellensuche wie ein Projekt: Reservieren Sie feste Zeiten, führen Sie eine einfache Liste mit beworbenen Stellen, Datum und Status, und planen Sie Nachfassaktionen ein. Prüfen Sie parallel verschiedene Kanäle – Plattformen, Firmenwebsites, Ihr persönliches Netzwerk. Viele Stellen in kleineren Betrieben werden über Empfehlungen vergeben; erzählen Sie deshalb Ihrem Umfeld, was Sie suchen. Struktur und Dranbleiben zahlen sich fast immer schneller aus als erwartet.

Das Bewerbungsdossier für die Schweiz

Ein Schweizer Bewerbungsdossier besteht aus Lebenslauf, Motivationsschreiben, Arbeitszeugnissen und Diplomen. Der Lebenslauf umfasst maximal zwei Seiten, ist chronologisch rückwärts aufgebaut und lückenlos: aktuelle Stelle zuoberst, pro Station Aufgaben und Erfolge in Stichworten. Üblich sind zudem Angaben zu Geburtsdatum, Nationalität beziehungsweise Bewilligung und Sprachkenntnissen. Ein aktuelles, professionelles Foto ist verbreitet, aber keine Pflicht. Achten Sie auf ein sauberes, einheitliches Layout – es ist Ihre Visitenkarte.

Arbeitszeugnisse haben in der Schweiz grosses Gewicht. Nach Art. 330a OR haben Sie jederzeit Anspruch auf ein Zeugnis, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten ausspricht. Verlangen Sie beim Austritt immer ein Vollzeugnis und prüfen Sie es auf versteckte Codes oder auffällige Auslassungen. Legen Sie dem Dossier die Zeugnisse der letzten Stellen bei; fehlt eines, erklären Sie das kurz im Begleittext.

Das Motivationsschreiben umfasst eine Seite und beantwortet drei Fragen: Warum diese Stelle, warum dieser Betrieb, warum Sie? Wiederholen Sie nicht den Lebenslauf, sondern verbinden Sie Ihre Erfahrung konkret mit den Anforderungen aus dem Inserat. Vermeiden Sie Standardfloskeln, die auf jede Firma passen – Personalverantwortliche erkennen Massenbriefe sofort. Ein individueller erster Satz mit echtem Bezug zum Unternehmen hebt Sie von der Mehrheit der Mitbewerbenden deutlich ab.

Häufige Fragen

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